BauleistungEs ist eine Lärmschutzwand und eine Verkehrszeichenbrücke herzustellen.
Im Zuge des Neubaus des Streckenabschnitts BA 3.6 der Bundesstraße B47n, Südumgehung Worms,zwischen Bau-km 4+071 und Bau-km 4+940 ist im Anschluss an das Brückenbauwerk BW 4 überdie Deutsche Bahn bis zum Anschluss an die Lärmschutzwand LSW 4 eine ca. 342 m langeLärmschutzwand (LSW 1) herzustellen.Zusätzlich ist bei Bau-km 4+502,6 zwischen den Bauwerken BW10 (Stützwand) und BW6(Brücke - ÜFG der B47n) eine einteilige Verkehrszeichenbrücke (VZB) erforderlich.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes RLP www.vergabe.rlp.de kostenlos zur Verfügung gestellt. Ebenso sind Bieterfragen ausschließlich über v.g. Vergabeplattform zu stellen.
Vorlage fehlender Unterlagen gem. VOB A, § 16a EU innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung.
Geforderter Mindestjahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
siehe Vertragsbedingungen